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Der Sonderstrafgerichtshof in der Zentralafrikanischen Republik: „Bringt das was?"

Kein Allheilmittel, aber das Versprechen, dass schwerste Verbrechen nicht straflos bleiben: Das Plädoyer eines deutschen Richters, die "Cour Pénale Spéciale" nicht durch Kürzung von UN-Geldern zu gefährden
February 8, 2026
February 8, 2026

Wichtige Mission: UN-Peacekeeper patrouillieren schwerbewaffnet 2020 im Vorfeld der Präsidentschaftswahl in der Zentralafrikanischen Republik. Neuere Fotos aus dem Land sind wegen der schwierigen Arbeitsbedingungen für Journalisten selten (Quelle: picture alliance/AA/Nacer Talel)

Die Zentralafrikanische Republik leidet seit Jahren unter einem Bürgerkrieg, der nicht nur Hunderttausende in die Nachbarländer vertrieben, sondern auch zu brutalen Morden und Vergewaltigungen im eigenen Land geführt hat. Hinter den Auseinandersetzungen von zahllosen Rebellengruppen stecken nicht nur religiöse Gründe - die Feindschaft zwischen Christen und Muslimen -, sondern auch der Kampf um Rohstoffe wie Gold, Diamanten und Uran. Deren Ausbeutung kommt internationalen Konzernen oder einzelnen Clans zugute, trägt aber kaum zur nationalen Wirtschaft bei. Rund 70 Prozent der 5,6 Millionen Einwohner leben laut Weltbank unterhalb der Armutsgrenze. Seit 2025 versucht eine Blauhelmmission der Vereinten Nationen mit rund 18.000 Militärs, Polizisten und zivilen Mitarbeitern zur Befriedung des Landes beizutragen. Allen UN-Friedensmissionen droht unterdessen in diesem Jahr eine Budgetkürzung von 15 Prozent. (red.)

Von Stefan Schlotter, Richter am Sonderstrafgerichtshof in Bangui

Im Februar berät das „Administrative and Budgetary Committee“ der UN unter anderem über die weitere Finanzierung der Friedenssicherungsmission in der Zentralafrikanischen Republik. Auf dem Spiel steht dabei mittelbar auch das Schicksal eines kleinen, aber effektiven hybriden Gerichtshofes. Ein Anlass, sich die Cour pénale spéciale (CPS) näher anzusehen. „Bringt das was?" Diese Frage wird fast immer aufgeworfen, berichte ich von meiner Tätigkeit als Richter an diesem Gericht in Bangui, der Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik. Die Frage meint selten nur meine persönliche Entscheidung, dieses Amt auszuüben, sondern zielt auf Grundsätzlicheres: Kann ein solches Sonderstrafgericht in einem von Armut, Gewalt und fragiler Staatlichkeit geprägten Land tatsächlich etwas bewirken? Oder ist es ein gutgemeintes, letzten Endes aber wirkungsloses Symbol?

Was ist die CPS?

Am 3. Juni 2015 errichtete die damalige Übergangsregierung der Zentralafrikanischen Republik durch ein organisches Gesetz („loi organique“) und aufgrund einer Resolution des UN-Sicherheitsrats die CPS, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen, die seit 2003 im Land begangen wurden. Das Gericht ist eine Antwort auf eine Spirale der Gewalt seit den 2000er Jahren, auf Putsche und auf Kämpfe insbesondere zwischen den Milizen Séléka und Anti-Balaka, in denen Massaker, systematische Vergewaltigungen und Vertreibungen zum Alltag gehörten. Eine zentrale Einsicht aus diesen Jahrenlautet, dass allein die Straflosigkeit künftige Gewalt generiert: Wer gestern ungestraft töten konnte, fühlt sich morgen in seinem Tun sicher.

Vom 4. bis 11. Mai 2015 fanden im „Bangui Forum on National Reconciliation“ über 600 Vertreter aus Zivilgesellschaft, Politik, traditionellen Gemeinschaften und Religionen zusammen, um die Voraussetzungen einer umfassenden Befriedung zu erörtern. Davor hatten bereits am 23. April 2015 Vertreter von zehn Rebellengruppen und die Regierung ein vorläufiges Friedensabkommen geschlossen. Die Arbeitsgruppe zu „Justice and reconciliation“ dieses sogenannten „Bangui-Dialogs“ empfahl Mechanismen der Übergangsjustiz. Dabei sollte ausdrücklich ein Sonderstrafgerichtshof vor Ort geschaffen werden, der näher an den Betroffenen agiert als der weit entfernte Internationale Strafgerichtshof („IStGH“) in Den Haag.

 

Zwölf internationale, 13 nationale Richter

Die Empfehlungen wurde umgesetzt, mit Unterstützung der Vereinten Nationen wurde die CPS geschaffen: Sie ist ein oberstes Gericht der Zentralafrikanischen Republik, eingebettet in die nationale Justiz. Sie ist mit zwölf internationalen und 13 nationalen Richtern, drei nationalen und drei internationalen Staatsanwälten und Ermittlern besetzt. Sie wendet nationales Strafrecht an, das die Kerntatbestände des Völkermords, der Aggression, des Kriegsverbrechens sowie des Verbrechens gegen die Menschlichkeit sanktioniert und dabei insbesondere umfassend auf die Vorschriften der sogenannten „Römischen Statuten“ verweist. Zugleich gelten ergänzend internationale Normen, soweit nationale Regelungen unvollständig oder widersprüchlich sind. Die Zuständigkeit der CPS ergänzt diejenige des IStGH, der sich ebenfalls mit Verbrechen in der Zentralafrikanischen Republik befasst, dabei aber nur eine sehr begrenzte Zahl herausragend verantwortlicher Verdächtiger verfolgt.

Verfahren gegen „Schlüsselverantwortliche"

Verfahren vor der CPS folgen dem lokalen, vom französischen Recht geprägten Untersuchungsmodell mit Sonderstaatsanwaltschaft, Ermittlungsrichtern, Vorverfahrens-, Hauptverhandlungs- und Berufungskammer. Im Zentrum stehen Verfahren gegen „Schlüsselverantwortliche" – Personen, die in Befehlsketten und Machtstrukturen eine besondere Rolle gespielt haben, nicht nur Spitzenverantwortliche.

Neben Verfahren gegen z. B. den ehemaligen Staatspräsidenten François Bozizé, gegen den ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde, werden auch Generäle, lokale Kommandanten und die Leiter von Haftanstalten und Lagern ermittelt, die in Folterstätten umgewandelt worden waren. Diese Breite ist wichtig: Würden nur einige „kleinere ermittelte" Kommandeure verurteilt, während politische und militärische Spitzen unbehelligt blieben, verlöre das Gericht an Glaubwürdigkeit. Würden hauptsächlich die Spitze verfolgt, gälte dies ebenso, müsste die Bevölkerung dann noch mit dem Wissen leben: „Die Mörder sind unter uns.“

 

Ermittlungen an gefährlichen Tatorten mit Hilfe der MINUSCA

Dass ein Gericht wie die CPS überhaupt arbeiten kann, ist in einem Land wie der Zentralafrikanischen Republik nicht selbstverständlich. Die CPS ist auf internationale Unterstützung angewiesen, insbesondere auf die der MINUSCA, der 2014 initiierten Friedensmission der Vereinten Nationen für die Zentralafrikanische Republik. Diese hatte bereits 2014 in einem „Memorandum of Understanding“ mit der Übergangsregierung ihre Hilfe beim Aufbau eines hybriden Strafgerichts zugesagt.

Seitdem sorgt die MINUSCA im Zusammenspiel mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und seit Oktober letzten Jahres auch mit der EU (plus Schweiz) nicht nur für einen Großteil der finanziellen und technischen Unterstützung, sondern auch für Konkretes: Sicherheit für Gebäude und Personal, Schutz von Zeugen, Begleitung von Ermittlungen in unsicheren Regionen, logistische Hilfe bei Reisen zu Tatorten und Übersetzungsleistungen. Das Personal der eigenen Polizeieinheit des Gerichtshofs, des Zeugenschutzprogramms und die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind lokale und internationale Angestellte der MINUSCA, die auch die internationalen Richter und Staatsanwälte rekrutiert. Ohne diese „Schutzglocke" wäre die Arbeit des Gerichts – jedenfalls in der derzeitigen Sicherheitslage – schwerlich durchführbar.

 

Kein politisches Instrument der Vereinten Nationen

Gleichzeitig muss die CPS ihre Unabhängigkeit gegenüber allen politischen und militärischen Akteuren wahren; dies gilt auch und gerade für das Verhältnis zur MINUSCA. Der Gerichtshof darf nicht als politisches Instrument der Vereinten Nationen wahrgenommen werden. Die Zusammenarbeit mit der MINUSCA ist daher von einem Spannungsverhältnis geprägt: Schutz und Ressourcen der MINUSCA sind notwendig, um Ermittlungen und Hauptverhandlungen durchzuführen; zugleich muss jederzeit nach außen deutlich sein, dass Entscheidungen des Gerichts allein nach den Notwendigkeiten der Ermittlungen, nach Recht und Gesetz gefällt werden und sich nicht nach Kassenlage der MINUSCA oder gar politischen Erwägungen richten.

Viele Beobachter haben der CPS anfangs vorgeworfen, sie produziere vor allem Papier und Ankündigungen. Aufbau, Personalrekrutierung und Sicherheitskonzepte haben tatsächlich Jahre in Anspruch genommen. Inzwischen gibt es aber sichtbare Ergebnisse: 2022 begann der erste große Prozess, in dem Milizionäre wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Dörfern Koundjili und Lémouna angeklagt wurden.

Das Gericht verurteilte drei Angeklagte unter anderem wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Mord, Vergewaltigung, Vertreibung und Plünderung und setzte damit ein deutliches Signal: Auch in einem fragilen Kontext können Verfahren wegen Völkerrechtsverbrechen geführt und abgeschlossen werden. Dieses Urteil lst mittlerweile rechtskräftig, ebenso wie zwei Entscheidungen über Maßnahmen kollektiver Entschädigung in der gleichen Sache.

 

Signale an potenzielle Täter

Zwei weitere Urteile der Hauptverfahrenskammer sind ergangen; eine Hauptverhandlung läuft gerade; drei Verfahren, darunter das gegen den Ex-Präsidenten Bozizé, sind zur Verhandlung vor der Hauptverfahrenskammer zugelassen worden. Weitere Verfahren sind in unterschiedlichen Stadien anhängig; gleichwohl muss auch die CPS wie der IStGH sich auf Leitverfahren konzentrieren, die Strukturen sichtbar machen und Ermittlungen in unsicheren Regionen, Opfer und die allgemeine Öffentlichkeit.

Diese Öffentlichkeit kann die Verfahren oft in Echtzeit im Hörfunk, dem dortigen Leitmedium, in Direktübertragungen verfolgen; die Druckpresse berichtet ausgiebig und detailliert über die Arbeit des Gerichtshofs.

Trotz alltäglicher Hindernisse wie der fragilen Sicherheit für Zeugen, schwer zugänglicher Tatorte, schwacher Infrastruktur, begrenzter Ressourcen und einem tiefeverwurzelten Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen, konnte die CPS bislang den in sie gesetzten Hoffnungen gerecht werden.

 

Drei Perspektiven: Bringt das was für die Opfer?

Kein Urteil macht Tote wieder lebendig oder heilt Traumata, und auch die bisher zugesprochenen Entschädigungssummen bleiben angesichts des erlittenen Leids bescheiden. Aber Strafverfahren können Verantwortung klären, Opfern eine Stimme geben und ein öffentliches Narrativ etablieren, das Gewalt nicht heroisiert, sondern kriminalisiert. Dass eine Betroffene ihre Geschichte in einem Gerichtssaal in Bangui erzählen kann und ein Täter sich an Ort und Stelle vor einem zentralafrikanischen Gericht verantworten muss, hat eine besondere Bedeutung – gerade in einem Land, in dem Straflosigkeit lange die Regel war.

Bringt das was für die nationale Justiz?

Die CPS ist bewusst zeitlich befristet angelegt; ihre Mandate sind auf Jahre bemessen, nicht auf Jahrzehnte. Ihr eigentliches Vermächtnis besteht weniger in der Zahl der Urteile als in dem, was bleibt: Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Ermittler mit Kenntnissen im Völkerstrafrecht und Erfahrung in komplexen Verfahren; verbesserte Ermittlungsstandards; Strukturen für Zeugenschutz und Opferbeteiligung, Maßstäbe und Kriterien für Opferentschädigung etc. Wenn dieses Wissen in die reguläre Justiz „diffundiert“, wenn Verfahren außerhalb der CPS sich an den von ihr entwickelten Maßstäben orientieren, dann wirkt das Gericht über seine eigene Lebensdauer hinaus.

 

Bringt das was politisch?

Kein Gericht schafft allein Frieden; dafür braucht es Sicherheitsreformen, Versöhnungsprozesse und langfristige Entwicklungsprogramme. Ohne glaubwürdige Strafverfolgung verlieren Friedensabkommen aber zu leicht und schnell an Akzeptanz und riskieren ihren eigenen Geltungsanspruch, wenn die Botschaft an die nächste Generation von Milizen lautet: „Wer stark und wichtig genug für die oft angerufene „politische Stabilität“ ist, bleibt straffrei.“ Die CPS ist ein Baustein in einem größeren Gefüge – aber sie ist der einzige Baustein, der sich konsequent um das Ende der Straflosigkeit bemüht.

 

Zwischen Symbol und Modell: Das Versprechen der CPS

Kritiker warnen, die CPS könne am Ende ihres Mandats rückblickend als symbolisch aufgeladen, aber weitgehend wirkungslos im Alltag der Bevölkerung erscheinen. Dieses Risiko besteht – insbesondere, wenn die Finanzierung ausläuft, bevor das zweite Mandat 2028 abgeschlossen ist, wenn Verfahren unvollendet und somit unsichtbar bleiben, die Opferbeteiligung ohne Folge bleibt und der Wissenstransfer in die nationale Justiz misslingt. Es ist dies ein Risiko, das angesichts des Rückzugs der Vereinigten Staaten aus der direkten Finanzierung des Gerichts und des ungewissen Schicksals der MINUSCA, über deren weitere Finanzierung über den 30. Juni hinaus gerade dieser Tage im Budgetausschuss der Generalversammlung debattiert wird, realer denn je erscheinen muss.

Demgegenüber steht jedoch die größere Chance, dass die CPS ein Modell wird: für eine strafrechtliche Aufarbeitung, die näher an den Betroffenen ist als rein internationale Tribunale, und gleichzeitig internationale Regeln und Standards anwendet und damit zeigt, dass diese in all ihren Facetten auch unter schwierigsten Umständen und mit beschränktem Budget umsetzbar sind: Rechtsstaatlichkeit ist kein unfinanzierbarer und nur in geregelten Verhältnissen praktisch anwendbarer Luxus!

Entscheidend dafür ist jedoch, dass die CPS ihr Mandat sinnvoll zu Ende führen kann: die laufenden Prozesse abschließen, die abgeschlossenen Untersuchungen in die Strafkammer überführen und eine geordnete und nachhaltige Exit-Strategie entwickeln, um die noch offenen Verfahren in die ordentliche Justiz überzuleiten. Dazu bedarf es jedoch der anhaltenden Unterstützung der Staatengemeinschaft.

Ein Stück Normalität im Ausnahmezustand

Ob sich dieser Einsatz lohnt, hängt nicht zuletzt von unserem Maßstab ab. Wer erwartet, dass ein Gericht in wenigen Jahren alle Wunden eines jahrzehntelangen Konflikts heilt, wird enttäuscht werden. Wer hingegen anerkennt, dass jede einzelne Anklage, jede rechtsstaatlich geführte Verhandlung und jedes wirksam vollstreckte Urteil ein Stück Normalität in einem von Ausnahmezuständen geprägten Land schafft und zu einem Transfer von Wissen – zu fairen Prozessen, Opferrechten und Reparationen – führt, findet leicht zu einer anderen Antwort.

Für mich besteht der Sinn der CPS genau darin: Sie ist kein Allheilmittel, aber ein sichtbares Versprechen, dass schwerste Verbrechen nicht in Vergessenheit und Straflosigkeit versinken.  Dieses Versprechen einzulösen, lohnt sich – für die Opfer, für die Zukunft der zentralafrikanischen Justiz und, ja, auch für uns alle, die wir an diesem Gericht arbeiten.

 

Der Autor, Stefan Schlotter, ist seit 2024 Internationaler Richter der Vorverfahrenskammer und ad-hoc-Richter der Berufungskammer der Cour Pénale Speciale in Bangui. Zuvor war er über 15 Jahre als Staatsanwalt, Richter und Referent im Bundesministerium der Justiz, Berlin, und als Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei tätig.