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Soll es eine Altersgrenze für Honorarkonsuln geben?

„Wichtige Stütze der Diplomatie“: Immer mehr Honorarkonsulate, immer weniger Berufskonsulate / Jahrestagung in Berlin
November 21, 2025
November 21, 2025
So tagen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln, hier ein Foto der Jahrestagung des CCD im Vorjahr in München. Diesmal kommen sie in Berlin zusammen (Foto: CCD)

An diesem Wochenende ist Berlin fest in der Hand der Honorarkonsuln. Die Vereinigung der Honorarkonsuln aller Entsendestaaten in Deutschland hält ihre Jahresversammlung in der Hauptstadt ab.

 

Die Mitglieder des Corps Consulaire e.V. (CCD) behandeln diesmal ein aktuelles Thema. Beim vorjährigen Jahrestreffen in München war es eher allgemein darum gegangen, das Ansehen der Honorarkonsuln zu stärken und deren Tätigkeit sichtbarer zu machen. Außerdem sollte die Bedeutung der Vereinigung als Plattform für den überregionalen Austausch, als Informationsquelle und als Sprachrohr nach außen deutlicher gemacht werden.

 

 

Diskussion über Höchstalter

 

Diesmal geht es aber konkret um Vorgaben bei der Amtszeitbeschränkung und Altersbegrenzung für Honorarkonsuln. Soll die Dauer der ehrenamtlichen Funktion für ein Entsendeland beschränkt werden? Soll es ein Höchstalter geben? Das deutsche Konsulargesetz (KonsG), das die Ernennung von Honorarkonsularbeamten regelt, nennt kein Mindest- oder Höchstalter. Darüber werden sich die Teilnehmer mit deutschen Kollegen, aber auch im europäischen Kontext an diesem Wochenende austauschen.

 

 

Schengen-Visa als Dauerthema

 

Ein Dauerthema, mit dem sich die Honorarkonsuln herumschlagen müssen, ist ferner die schleppende Erteilung von Schengen-Visa. Hier wünschen sich viele Entsendestaaten effizientere Verfahren. Das soll durch Gespräche mit dem Auswärtigen Amt und mit Abgeordneten im Deutschen Bundestag vorangebracht werden.

 

 

Was ist das CCD?

 

Das CCD ist europaweit die Konsularvereinigung mit der höchsten Mitgliederzahl. Mitglieder sind Honorarkonsuln und Honorargeneralkonsuln; Berufskonsuln können nur Gastmitglieder werden.

 

Der Verein wird von einem Präsidium geleitet, das von Beiräten aus den verschiedenen Bundesländern unterstützt wird. Derzeitiger Präsident ist Prof. Dr. Roderich Thümmel, Rechtsanwalt, seit vielen Jahren Honorarkonsul der Republik Island in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland.

 

Das CCD ist ein respektierter Gesprächspartner für die Protokollabteilungen der Bundesländer, aber auch gegenüber den Gemeinden in den Amtsbezirken und den Verwaltungsstellen. Auf Bundesebene ist es Ansprechpartner gegenüber dem Auswärtigen Amt und anderen Institutionen.

 

 

Was macht der CCD?

 

Das CCD vertritt die Interessen der Honorarkonsuln gegenüber öffentlichen Institutionen und Organisationen auf Bundesebene. Der Verein setzt sich für die Wahrung und Pflege der Rechte und Pflichten der Honorarkonsuln ein,die 1963 für alle Signaturstaaten in der „Wiener Konvention über konsularische Beziehungen“ beschlossenen wurden. Außerdem repräsentiert das CCD das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Engagement der Honorarkonsuln und deren wohltätige Projekte in ihren Entsendestaaten.

 

 

Berufskonsulate aus Kostengründen geschlossen

 

Besonders seit immer mehr Berufskonsulate aus Kostengründen geschlossen werden, sehen sich die Honorarkonsuln zunehmend als moderne Dienstleister füri hre Entsendeländer. Die Sparmaßnahmen bei den hauptamtlichen Konsulaten führen dazu, dass die Zahl der honorarkonsularischen Vertretungen zunimmt.

 

Mittlerweile bestehen in Deutschland schon mehr ehrenamtlich konsularische Staatenvertretungen als Botschaften und Generalkonsulate. Mit dieser Entwicklung kommt den Honorarkonsuln eine immer wichtigere Funktion als Stütze der Diplomatie zu.

 

 

Wie wird man Honorarkonsul?

 

Deutschland lässt grundsätzlich honorarkonsularische Vertretungen zu. Deren Errichtung ist eine politische Ermessensentscheidung. Sie richtet sich insbesondere nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit und der sachlichen Notwendigkeit im Einzelfall.

 

Vor der Bestellung einer Honorarkonsulin oder eines Honorarkonsuls versichert sich der Entsendestaat durch eine Voranfrage, dass die Bundesrepublik Deutschland bereit ist, die Person zuzulassen.

 

Die Voranfrage erfolgt in Form einer Verbalnote, die mindestens folgende Angaben enthalten sollte:

  • Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Kandidatin oder des Kandidaten
  • Konsularbezirk
  • Erläuterung des Bedarfs für eine honorarkonsularische Vertretung
  • Anschrift der vorgesehenen honorarkonsularischen Vertretung
  • Privatanschrift der Kandidatin oder des Kandidaten
  •  

Der Verbalnote muss ein Lebenslauf der Kandidatin oder des Kandidaten in deutscher Sprache beigefügt werden.

 

ekö